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Bundesfamilienministerin Dr. Schröder zu Besuch im Kreis Birkenfeld |
Die Ministerin referierte über das Thema
„Beruf und Familie in der Praxis – Kinderbetreuung und Pflege“
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In der frühlingshaft geschmückten Mehrzweckhalle Herborn begrüßte der Landratskandidat der CDU, Dr. Matthias Schneider, gemeinsam mit der CDU-Kreisvorsitzenden Kirsten Beetz die Anwesenden. Besonders positiv fand Frau Beetz, dass viele Mütter und Erzieherinnen den Weg nach Herborn fanden.
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| In einführenden Worten skizzierte die junge und sympathische Ministerin
die Problematik, Beruf und Familie zu vereinen. „Die Familie spielt in
der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle, gerade deshalb muss die
Politik reagieren. In den letzten Jahren ist mit der Einführung des
Elterngeldes schon ein großer Schritt in die richtige Richtung gelungen.
Zurzeit nehmen bereits 20 % der Väter die Möglichkeit der
Erziehungszeit wahr“ konstatierte die Ministerin.
Hierfür sollten Firmen ein flexibles und familienfreundliches
Arbeitsklima schaffen, um Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen zu
binden. |
Weiter zur Entlastung der Eltern sollen die Verstärkung des
Tagesbetreuungsangebotes und die Einführung des Teilzeitelterngeldes
beitragen. Damit könnte die Zahl der so genannten Vätermonate von zwei
auf vier Monate erhöht werden und zudem ein Teilzeitelterngeld
eingeführt werden. Wer also nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit
weiter arbeiten will, soll dies in Kombination mit der Auszahlung von
Elterngeld künftig tun können. Nach Ansicht von Frau Dr. Schröder könnte
auf diese Weise die staatliche Unterstützung für arbeitende Eltern auf
bis zu 48 Monate ausgedehnt werden.
Auch das Thema Pflege nahm in den Ausführungen der Ministerin breiten Raum ein. Bereits jetzt sind in Deutschland 2,2 Millionen Menschen pflegebedürftig, zwei Drittel dieser Personen werden in der Familie versorgt. Etwa 54 % der Pflegenden vereinbaren dies mit ihrem Beruf, die Zahl der Pflegefälle wird bis zum Jahr 2020 auf ca. drei Millionen steigen. Hier wirbt die Ministerin für ihre Idee einer Familienpflegezeit: Wer Angehörige bei Krankheit oder im Alter pflegt, soll dafür künftig bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit halbieren können und trotzdem 75 Prozent des Gehalts erhalten. Anschließend muss er genauso lange für 75 Prozent des Lohns Vollzeit arbeiten. Zum Vergleich: Bisher gibt es lediglich einen Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlten Pflegeurlaub.
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