Bundesfamilienministerin Dr. Schröder zu Besuch im Kreis Birkenfeld

Die Ministerin referierte über das Thema „Beruf und Familie in der Praxis – Kinderbetreuung und Pflege“

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In der frühlingshaft geschmückten Mehrzweckhalle Herborn begrüßte der Landratskandidat der CDU, Dr. Matthias Schneider, gemeinsam mit der CDU-Kreisvorsitzenden Kirsten Beetz die Anwesenden. Besonders positiv fand Frau Beetz, dass viele Mütter und Erzieherinnen den Weg nach Herborn fanden.

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 In einführenden Worten skizzierte die junge und sympathische Ministerin die Problematik, Beruf und Familie zu vereinen. „Die Familie spielt in der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle, gerade deshalb muss die Politik reagieren. In den letzten Jahren ist mit der Einführung des Elterngeldes schon ein großer Schritt in die richtige Richtung gelungen. Zurzeit nehmen bereits 20 % der Väter die Möglichkeit der Erziehungszeit wahr“ konstatierte die Ministerin. Hierfür sollten Firmen ein flexibles und familienfreundliches Arbeitsklima schaffen, um Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen zu binden.

Weiter zur Entlastung der Eltern sollen die Verstärkung des Tagesbetreuungsangebotes und die Einführung des Teilzeitelterngeldes beitragen. Damit könnte die Zahl der so genannten Vätermonate von zwei auf vier Monate erhöht werden und zudem ein Teilzeitelterngeld eingeführt werden. Wer also nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit weiter arbeiten will, soll dies in Kombination mit der Auszahlung von Elterngeld künftig tun können. Nach Ansicht von Frau Dr. Schröder könnte auf diese Weise die staatliche Unterstützung für arbeitende Eltern auf bis zu 48 Monate ausgedehnt werden. 

Auch das Thema Pflege nahm in den Ausführungen der Ministerin breiten Raum ein. Bereits jetzt sind in Deutschland 2,2 Millionen Menschen pflegebedürftig, zwei Drittel dieser Personen werden in der Familie versorgt. Etwa 54 % der Pflegenden vereinbaren dies mit ihrem Beruf, die Zahl der Pflegefälle wird bis zum Jahr 2020 auf ca. drei Millionen steigen. Hier wirbt die Ministerin für ihre Idee einer Familienpflegezeit: Wer Angehörige bei Krankheit oder im Alter pflegt, soll dafür künftig bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit halbieren können und trotzdem 75 Prozent des Gehalts erhalten. Anschließend muss er genauso lange für 75 Prozent des Lohns Vollzeit arbeiten. Zum Vergleich: Bisher gibt es lediglich einen Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlten Pflegeurlaub.

 
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