Patientenverfügung: Informationsbedarf ist groß

Kompetentes Expertenteam konnte viele Fragen beantworten

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 Foto: Claudia Vogt
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Zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz – hatte der CDU-Ortsverband Hoppstädten-Weiersbach zu einem Podiumsgespräch mit anschließender Diskussion eingeladen. Der Vorsitzende Jörg Schunath konnte als Experten die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner, den Internisten Dr. Gunther Schreiber, den Notar Gerd Deynet und Superintendent Edgar Schäfer begrüßen. Julia Klöckner, selbst Mitglied der Ethikkommission im Deutschen Bundestag und in einer Arbeitsgruppe an der Mitgestaltung des neuen Gesetzes beteiligt, erläuterte, dass man sich selten bei der Ausarbeitung und Verabschiedung eines Gesetzes so viel Zeit genommen hat – ca. 7 Jahre. Trotzdem habe man noch nicht das Optimale erreicht und es müsse nachgebessert werden. „Was geschrieben steht ist bindend“ und Ärzte haben sich daran zu halten. So lange ein Arzt eine lebensbejahende Mitteilung eines Patienten wahrnimmt, sei es auch nur ein Händedruck oder ein Lächeln, könne er nicht zum Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen gezwungen werden.

Auch nicht, wenn dies dem entgegen steht, was niedergeschrieben ist. Diese Aussage von Dr. Schreiber, der seit über 30 Jahren eine Praxis mit mehreren Ärzten in Birkenfeld hat und überdies als Notarzt tätig ist, bedeutet nach der neuen Gesetzgebung eine Gradwanderung zwischen Gewissen und Gefängnis. Wie vielseitig und sensibel das Thema Patientenverfügung sein kann erläuterte Dr. Schreiber dann aus einigen Beispielen aus seinem Umfeld, was viele der zahlreichen Zuschauer im Alter von Anfang 20 bis über 80 zum Nachdenken veranlasste.

Was der Arzt sehr begrüßt ist die Tatsache, dass heute Medizinstudenten im Bezug auf Paliantivmedizin eine fundierte Ausbildung erhalten und dies in der Zukunft für eine bessere Information und Entscheidungshilfe schwer kranker Patienten steht. Dass die rechtliche Seite eine ganz andere ist, als man landläufig denkt (Meine Frau, mein Kind wird das schon richtig machen!?), stellte Notar Gerd Deynet heraus. Man sollte zumindest bei der Vorsorgevollmacht die juristische Form wählen, zumal die Kosten relativ gering seien, gleichzeitig aber auch eine zentrale Registrierung erfolgen kann, die im Notfall bundesweit problemlos abgerufen werden kann.

Selten waren sich die evangelische und die katholische Kirche so einig wie bei der Frage der Selbstbestimmung des letzten Lebensabschnitts, begann Superintendent Edgar Schäfer sein Eingangsreferat. Das Leben sei von Gott gegeben und sollte auch nur von Gott genommen werden, aber es sollte auch bis zum Schluss ein Leben sein. Hier stehe die christliche Nächstenliebe im Vordergrund: Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem andern zu.

Pfarrer Schäfer warnte allerdings eindringlich vor der aktiven Sterbehilfe, worüber sich aber sowohl die Experten als auch alle im Saal einig waren. Nach den Anfangsstatements kam es zu einer regen Diskussion, in deren Verlauf die Experten sehr viele Fragen beantworten konnten und zusätzliche Tipps und Erläuterungen mit auf den Weg gaben. Es wurde aber auch klar, dass man einiges für sich selbst entscheiden und darlegen muss, z. B. was das eigene Leben lebenswert macht.

Wichtig ist, dass man das Thema nicht als Tabu ansieht und dass auch eine einmal getroffene Entscheidung abgeändert, angepasst oder gar vernichtet werden kann. Die Angehörigen sollten bei der richtigen Wahl genauso mit ins Boot genommen werden wie entsprechende Fachleute. Alle, die der Einladung gefolgt waren, nahmen eine positive Erfahrung mit und konnten sich überdies in eine Liste eintragen, um die neuesten Informationen einschließlich der bald erscheinenden Broschüre des Bundesministeriums zu erhalten. Wer die Veranstaltung nicht besuchen konnte und auch Informationen wünscht, kann sich gerne an den CDU-Vorstand in Hoppstädten-Weiersbach wenden (Jörg Schunath, Tel. 9511, Wolfgang Vogt, Tel.5651, Günter Decker Tel. 4646).

 
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