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CDU Kreisverband Birkenfeld

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Gemeinsame Presseerklärung des Kreisvorstandes der CDU Birkenfeld und des Kreisverbandes der CDU-Sozialausschüsse (CDA)

Beim Kreisparteitag des CDU-Kreisverbandes Birkenfeld wollen der CDU-Kreisvorstand und der CDA-Kreisverband gemeinsam folgenden Antrag einbringen, um den Wert der Arbeit als Lebensgrundlage für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herauszustellen sowie Lohndumping zu bekämpfen:

„1. Der CDU-Kreisparteitag möge beschließen, sich für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 8,50 €/Stunde als gesetzliche Lohnuntergrenze einzusetzen.

Der CDU-Kreisvorstand wird beauftragt, entsprechende Anträge auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene zu unterstützen und einzubringen.

 

Begründung: In Deutschland ist die Lohnfindung Aufgabe der Tarifparteien. Dabei handeln Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf Augenhöhe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtlage und im Bewusstsein ihrer Verantwortung angemessene Löhne aus. Die Tarifbindung sinkt. Insbesondere im dienstleistungsorientierten Niedriglohnbereich existiert kaum eine Tarifbindung. Löhne können nicht auf Augenhöhe ausgehandelt werden, da viele Arbeitnehmer den angebotenen Niedriglohn akzeptieren müssen. Millionenfach sind diese Löhne nicht auskömmlich. Trotz Vollarbeit ist der Arbeitnehmer angewiesen, seinen unter dem Existenzminimum liegenden Lohn auf Hartz-IV-Niveau „aufzustocken“. Damit subventionieren diejenigen Betriebe, die gute Löhne zahlen, über ihre Steuern und Abgaben ihre Konkurrenten, die dies nicht tun, sondern ihre Arbeitnehmer über die allgemeinen Sozialkassen quersubventionieren.

Arbeit ist mehr als nur ein Job. Arbeit verleiht dem Menschen Würde. Wer voll arbeitet muss in der Lage sein, seine Familie von seiner eigenen Hände Arbeit ernähren zu können. Arbeit in Deutschland schafft Mehrwert. Dieser Mehrwert muss sich in einem Mindestlohn auch finanziell ausdrücken. Dort wo Tarifparteien nicht für angemessene Löhne sorgen können, ist der Gesetzgeber gefordert.

Die Lohnuntergrenze von 8,50 € verschafft dem Familienernährer bei Vollzeitbeschäftigung ein Auskommen ohne ALG II-Aufstockung und schafft gleichzeitig dadurch einen Lohnabstand zum Erwerbslosenunterhalt. Damit wird dem Lohnabstandgebot, nämlich dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als der, der nicht arbeitet, Rechnung getragen. Gleichzeitig ist der Lohn so gewählt, dass er auch von kleinen und mittleren Betrieben geleistet werden kann. “

Die CDU-Kreisvorsitzende Kirsten Beetz und der CDA-Kreisvorsitzende Damian Hötger sehen die CDU in der Pflicht, sich hierzu zu positionieren. Beide bekräftigen: „Viele Menschen arbeiten Vollzeit und müssen über Sozialleistungen aufstocken. Das ist unzumutbar. Weder für den, der seine Familie selbst ernähren will, noch für die Allgemeinheit, die diese Dumpinglöhne indirekt subventioniert. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.“

 

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